4 Gewährleistung

4.1 Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

4.2 Der Kunde wird gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen und uns Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

4.3 Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

4.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

4.5 Weist der Kunde die Lieferung des Verkäufers aus einem anderen Grund als wegen eines erheblichen Mangels, der die Nutzung schwer einschränkt oder unmöglich macht, zurück, obwohl der Verkäufer die Leistungsbereitschaft erklärt hat, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Annahme der Lieferung nicht abgelehnt werden.

4.6 Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, welche auf eine unsachgemäße Bedienung, entgegen den vertraglichen Grundlagen geänderte Systemkomponenten, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel, den Einsatz in einer Hardware- oder Softwareumgebung, die den im Lizenzschein genannten Anforderungen nicht gerecht wird, unübliche Betriebsbedingungen oder Systemeingriffe durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.

4.7 Ist eine Lieferung mangelhaft, kann der Verkäufer nach seiner Wahl die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Im letzten Fall ist der Kunde verpflichtet, mangelhafte Ware auf das Verlangen des Verkäufers hin nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugewähren.

Rechteeinräumung bei einem Vertrag über die Lieferung von Software
Die Ziff. 4.8 gilt ausschließlich für Verträge über den Kauf von Software gemäß Ziff. 2.2.
Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Ware im in dem Vertrag eingeräumten Umfang. Die Ware darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die den vom Kunden erworbenen Waren entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Ware zu vermieten oder unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.